Kurszuschuss über die Zertifizierung bei der Zentrale Prüfstelle für Prävention
Alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen könne bei ihren
Krankenkasse den Zuschuss der anteiligen Kostenerstattung der jeweiligen Satzungsregeln eines oder mehrere Kurs im Jahr erfragen. Die Höhe diese Zuschusses ist sehr unterschiedlich, mindestens
werden 75,00€ für enen Kurs erstattet. Erfragen Sie die bedingungen bitte direkt bei Ihrer GKV. Ein Präventionsbeleg kann nach dem regelmäßigem Besuch einen Kurses auf Anfrage am Kursende
ausgestellt werden. Vor der Einreichung des Beleges bei der Krankenkasse muß der Teilnehmer das Formular mit seinen persöhnlichen Krankenkassendaten ergänzen.