Kurszuschuss über die Zertifizierung bei der Zentrale Prüfstelle für Prävention

Alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen könne bei ihren Krankenkasse den Zuschuss der anteiligen Kostenerstattung der jeweiligen Satzungsregeln eines oder mehrere Kurs im Jahr erfragen. Die Höhe diese Zuschusses ist sehr unterschiedlich, mindestens werden 75,00€ für enen Kurs erstattet. Erfragen Sie die bedingungen bitte direkt bei Ihrer GKV. Ein Präventionsbeleg kann nach dem regelmäßigem Besuch einen Kurses auf Anfrage am Kursende ausgestellt werden. Vor der Einreichung des Beleges bei der Krankenkasse muß der Teilnehmer das Formular mit seinen persöhnlichen Krankenkassendaten ergänzen.